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Portrait

Der Deutsche Ausschuss für Mauerwerk (DAfM) versteht sich selbst als nationales unabhängiges Kompetenzzentrum der Mauerwerksbauweise. Durch die Initiierung und Förderung von Forschungsaktivitäten, die Erarbeitung von Richtlinien sowie die Veröffentlichung neuer Erkenntnisse in den Heften der Schriftenreihe verfolgt der DAfM das Ziel, den Mauerwerksbau zu fördern und zukunftssicher weiterzuentwickeln. Dabei stehen nicht nur der klassische Neubau von Mauerwerksgebäuden, sondern auch die Herausforderungen beim Bauen im Bestand im Fokus.

Zentrales Merkmal der Arbeiten des DAfM ist die ausgewogene und gleichberechtigte Berücksichtigung der unterschiedlichen Mauerwerksbauweisen. Darüber hinaus erfolgt die Zusammensetzung der Gremien des DAfM stets derart, dass alle am Mauerwerksbau beteiligten Akteure aus den drei interessierten Kreisen

  • Bauherren und Bauwirtschaft
  • Baustoffindustrie
  • Bauaufsicht, Wissenschaft und Beratende Ingenieure/Prüfingenieure

in einem ausgewogenen Verhältnis vertreten sind. Durch diese gleichberechtigte Beteiligung aller relevanten Interessensgruppen in Verbindung mit dem der Gremienarbeit zugrundeliegende Konsensprinzip hat der DAfM Richtlinienkompetenz zur Erarbeitung allgemein anerkannter Regelungen für den Mauerwerksbau.

Rechtsform und Satzung

Der Deutsche Ausschuss für Mauerwerk e.V. (DAfM) ist ein eingetragener Verein und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der §§ 51 ff der Abgabenordnung (AO). Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Mauerwerksbaus als sichere, dauerhafte, wirtschaftliche und umweltfreundliche Bauart. Das Erreichen des Satzungszwecks erfolgt insbesondere durch:

  1. die wissenschaftliche Erforschung des Mauerwerks sowie dessen Bemessung, Anwendung und Ausführung als Bauweise. Hierzu zählt nicht die Erforschung und Weiterentwicklung der einzelnen Mauerwerksprodukte.
  2. die wissenschaftliche Untersuchung der Verbesserung der Planung, Gestaltung, Ausführung und Erhaltung von Mauerwerksbauten sowie deren Rückbau.
  3. die Ausarbeitung von Richtlinien zur Bemessung, Anwendung und Ausführung von Mauerwerk
  4. die Ausarbeitung und Fortschreibung der Schriftenreihe des Vereins sowie anderer wissenschaftlicher Werke und Veröffentlichungen, die keine Richtlinien sind, die aber als wissenschaftliche Sammlung die bei seiner Tätigkeit gewonnen Arbeitsergebnisse der Allgemeinheit für die praktische Anwendung zur Verfügung stellen.
  5. den Austausch von Forschungsergebnissen mit anderen Verbänden und Organisationen zur umfassenden Information der Allgemeinheit.

das Einbringen von Forschungsergebnissen in Normungsvorhaben im Fachbereich 06 – Mauerwerksbau des Normungsausschusses Bauwesen (NABau) im Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN).

Satzung des DAfM

Die aktuelle Fassung der Satzung des Deutschen Ausschusses für Mauerwerk e.V. (DAfM) wurde zuletzt auf der Mitgliederversammlung am 29.06.2021 geändert.

Organisation

Die Organe des DAfM sind im nachfolgenden Organigramm dargestellt

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tagt satzungsgemäß einmal jährlich. Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

  1. die Wahl der Mitglieder des Präsidiums, sofern diese nicht kraft Amtes dem Präsidium angehören
  2. die Wahl der Rechnungsprüfer
  3. die Beschlussfassung über den Jahresabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres
  4. die Beschlussfassung über die auf Vorschlag des Vorstands vorgelegten Haushaltspläne
  5. die Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung
  6. die Beschlussfassung über die Mitgliedsbeiträge
  7. die Beschlussfassung über die Satzung

Präsidium

Das Präsidium besteht aus bis zu 21 Mitgliedern, wobei die drei interessierten Kreise jeweils mit bis zu sieben Personen ausgewogen berücksichtigt werden. Das Präsidium ist zuständig für die Planung der Haupttätigkeitsfelder des Vereins. Weitere Aufgaben sind

  • aus seiner Mitte den Vorstand mit dem Vorsitzenden und den Stellvertretern zu wählen;
  • die vom Vorstandgefassten Beschlüsse, sofern dafür nicht ein anderes Organ des Vereins zuständig ist, umzusetzen;
  • den Obmann des Forschungsbeirats, der aus seiner Mitte gewählt wurde, als Mitglied des Vorstandes zu bestätigen;
  • die Verfahrensgrundsätze des DAfM e.V. festzulegen und durch mindestens ein Mitglied in jedem technischen Ausschuss mitzuwirken.

Mitglieder des Präsidiums sind derzeit:  Übersicht Mitglieder Präsidium (Stand 2022-05-19).pdf

Vorstand mit Vorsitzendem und zwei Stellvertretern

Der Vorstand besteht aus 6 Mitgliedern und hat einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende, die jeder einzeln berichtigt sind, den Verein zu vertreten. Derzeit sind dies Herr Prof. Dr.-Ing. Eric Brehm als Vorsitzender und Herr Dr.-Ing. Sebastian Pohl sowie Herr Dieter Heller als Stellvertreter. Weitere Mitglieder des Vorstands sind Kraft Amtes Herr Prof. Dr.-Ing. Carl-Alexander Graubner als Obmann des Forschungsbeirats, Herr Gernot Rodehack als Vertreter der FK Bautechnik sowie Frau Corinna Merzyn als Vertreter des Verbands privater Bauherren e.V.

Foto: BREHM Bauconsult GmbH

Vorstandsvorsitzender

Prof. Dr.-Ing. Eric Brehm

Foto: privat

Stellvertretender Vorsitzender

Dr.-Ing. Sebastian Pohl

Foto: Bundesverband Leichtbeton e. V.

Stellvertretender Vorsitzender

Dieter Heller

Der Vorstand ist insbesondere zuständig für:

  • den Vorschlag für die Berufung und Abberufung der Geschäftsführung des Vereins
  • die Berufung der Mitglieder des Forschungsbeirates
  • die Einsetzung von Technischen Ausschüssen
  • die Zustimmung zur Einsetzung von Unterausschüssen, zur Berufung von Mitgliedern der Technischen Ausschüsse sowie deren Obleute und deren Stellvertreter
  • die sachgerechte Verwendung von Fördermitteln des Vereins
  • die fachliche Vorbereitung der Mitgliederversammlung und sonstiger Fachtagungen
  • die Aufnahme von neuen Mitgliedern