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DAfM-Richtlinie 3: Schallschutzpraxis im Wohnungsbau

Schallschutz rechtssicher planen und ausführen

Der Deutsche Ausschuss für Mauerwerk e.V. (DAfM) gibt in seiner Schriftenreihe die Richtlinie Nr.3 „Schallschutzpraxis im Wohnungsbau“ heraus. Foto: DAfM

Eine optimale Bau- und Raumakustik ist Voraussetzung für einen guten Schallschutz in Gebäuden. Im Berufsalltag mühen sich Planer allerdings oft mit den Anforderungen und Regularien zur rechtsicheren und ordnungsgemäßen baupraktischen Umsetzung. Nicht immer ist alles klar. Fragen bleiben offen. Hier setzt die jetzt veröffentlichte Richtlinie 3 „Schallschutzpraxis im Wohnungsbau“ des Deutschen Ausschusses für Mauerwerk (DAfM) an.

Das Autorenteam – bestehend aus Prof. Dr.-Ing. Birger Gigla und RA Jörg Schmidt-Wottrich – orientierte sich bei Erarbeitung der Richtlinie an häufigen Problemstellungen in der Praxis, die aus planerischer, ausführungstechnischer und rechtlicher Sicht beleuchtet werden. In diesem schlagkräftigen Zusammenspiel aus Ingenieur und Jurist liefern die Verfasser den Architekten und Planern wertvolle Hilfestellungen und praktische Hinweise.

In insgesamt sieben Kapiteln führen Gigla und Schmidt-Wottrich durch die theoretischen und praktischen Aspekte des bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Schallschutzes.

Nach einer kurzen Einführung in die bauakustischen Grundlagen widmen sich die Autoren zunächst den rechtlichen Rahmenbedingungen und Begrifflichkeiten. Anschließend befassen sie sich mit der Planung und Ausführung von Mauerwerks- sowie damit verbundenen Bauteilen mit Schallschutzanforderungen. Die wesentlichen Bauteile in üblichen Mauerwerksgebäuden – wie beispielsweise ein- und zweischalige Wände, Decken, Bodenplatten, Treppenhäuser und gebäudetechnische Anlagen wie etwa Aufzüge – werden hierbei einer genaueren Betrachtung unterzogen.

Nach Ausführungen zum Schallschutz bei Sanierung, Renovierung und Umbau befassen sich die Autoren mit dem Schallschutz im Vertragsrecht – vor allem den Rechtsfolgen eines mangelhaften Schallschutzes. Praxisorientiert setzen sie sich juristisch mit vertraglichen Vereinbarungen und Besonderheiten auseinander – jeweils aus Sicht der verschiedenen Baubeteiligten.
 

Schallschutz im Wohnungseigentum

Dargestellt werden die Problemstellungen des Schallschutzes bei Umbau und Sanierung von Wohnungseigentum, die Ansprüche von Mietern sowie die Besonderheiten im Fertighausbau und beim Schallschutz von Doppel- und Reihenhäusern.

So weisen die Autoren zum Beispiel unter Bezugnahme auf ein Urteil des OLG Hamm auf die erhöhte Überwachungspflicht des Architekten beim Schallschutz von Doppelhaushälften hin. Dieser müsse „zwar nicht ständig auf der Baustelle sein“, „jedoch die Arbeiten in angemessener und zumutbarer Weise überwachen und sich durch häufige Kontrollen vergewissern, dass seine Anweisungen sachgerecht erledigt werden. Bei wichtigen oder kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein hohes Mängelrisiko aufweisen, ist er zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet.“

Zum Abschluss enthält die DAfM-Richtlinie 3 einige Negativbeispiele, aber auch mustergültige Formulierungen als Textvorschläge für Bauverträge bzw. -beschreibungen zum Schallschutz.

Die Richtlinie 3 kann beim DAfM e. V. zum Brutto-Verkaufspreis von 59 Euro bestellt werden. Über nachfolgenden Link gelangen Sie zum Bestellformular.

DAfM-Mitglieder erhalten den Band zum ermäßigten Betrag:

  • 60% des Ladenpreises für juristische Personen der Wissenschaft, Ingenieur-/Architekturbüros etc., Behörden sowie Hochschulmitarbeiter/Studenten unter 35 Jahren und
  • 80% des Ladenpreises für alle übrigen Mitglieder

 

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